Zwei Tage hochalpine Radwanderungen in Begleitung von lokalen Radführern. Sie starten im Contrin-Tal, wo ein Aperitif bei Sonnenuntergang und ein typisches Abendessen in der Contrin-Hütte auf Sie warten. Am nächsten Tag fahren Sie mit den Liften ins Tal und nehmen die berühmte Sellaronda MTB Tour in Angriff. Unterwegs genießen Sie ein Picknick auf der Basis von km0-Produkten.
- Zwei Tage Biken im Hochgebirge mit lokalen Bike-Guides
- Einzigartiges Erlebnis auf der Sellaronda MTB Tour
- Aperitif, Abendessen und Picknick mit km0-Produkten
Enthalten |
Es besteht die Möglichkeit, einen Rucksack mit Kleidung und persönlichen Gegenständen (Kosmetikkoffer, Schlafanzug usw.) vorzubereiten, die Sie während der Sellaronda MTB Tour nicht mitnehmen möchten. Die Rucksäcke werden am Samstagmorgen, wenn das Lunchpaket geliefert wird, vom Veranstalter abgeholt und zum Tourismusbüro in Canazei gebracht, wo sie bis 19 Uhr desselben Tages abgeholt werden können |
---|---|
Nicht enthalten |
|
Dauer | 2 Tage |
Mitzubringen | Zweirädriges e-MTB, Helm, Handschuhe und Batterieladegerät. Es besteht die Möglichkeit, vor Ort ein Fahrrad zu mieten (für die Verfügbarkeit und die Öffnungszeiten der Geschäfte wenden Sie sich bitte an unsere Tourismusbüros) |
Teilnehmer | Maximal 16 Teilnehmer |
Anforderungen | Die Sellaronda ist KEINE Tour für Anfänger. Die begangenen Wege, Pfade und Forststraßen haben den Schwierigkeitsgrad S2. Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Fähigkeiten und Grenzen im Klaren sind, bevor Sie diese Aktivität in Angriff nehmen. Bei Zweifeln und Erklärungen zur Route können Sie sich an die Bikeguides des Fassatals wenden: www.fassabike.com |
Wichtige Informationen | Rechtliche Information Information zum Reiseveranstalter Reiseveranstalter: ApT Val di Fassa - Ufficio Booking -Strèda de l'Albolina, 415 - Fontanazzo, 38030, Mazzin (TN), IT Telefon: +39 0462 609660E-Mail: infobooking@fassa.com Reiseversicherung: Filo Diretto Assicurazioni SpA con Socio Unico -Via Paracelso, 14, 20041, Agrate Brianza (MB), IT Telefon: +39 039 656 804
Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302, in Italien umgesetzt mittels GvD Nr. 62 vom 21.5.2018, wodurch die Artikel 32-51 des GvD 79/2011 (Ital. Tourismusgesetzbuch) geändert wurden. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen ApT Val di Fassa - Ufficio Booking trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen ApT Val di Fassa - Ufficio Booking über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Im Kostenvoranschlag bzw. im Angebot der Pauschalreise werden gemeinsam mit den spezifischen Reiseprogrammen insbesondere die Informationen nach Punkt 1.1 bis Punkt 1.13 sowie Punkt 1.16 des Standardinformationsblatts gemäß Anhang A - Teil I des GvD 62/2018 angegeben.Im Hinblick auf Punkt 1.14 in Bezug auf „Erforderliche Dokumente für die Ausreise und Visa” und auf Punkt 1.15 in Bezug auf „Gesundheitspolizeiliche Formalitäten für Italien” wird auf das italienische Recht verwiesen. 2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. 4. Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen. 5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. 6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. 7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung angemessener und vertretbarer pauschaler Rücktrittsgebühren, wie vorab angegeben, vom Vertrag zurücktreten. In Ermangelung vertraglicher Bestimmungen kommen angemessene und vertretbare Rücktrittsgebühren, berechnet gemäß Art. 41, Absatz 1 Ital. Tourismusgesetzbuch, zur Anwendung. 8. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 9. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. 10. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. 11. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. ApT Val di Fassa - Ufficio Booking hat eine Insolvenzabsicherung mit Filo Diretto Assicurazioni SpA con Socio Unico abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die gemäß Ital. Tourismusgesetzbuch Art. 48, Absatz 2 in Italien zuständige Behörde (Ministero dei beni e delle attività culturali e del turismo - Direzione generale del Turismo; sede Via del Collegio Romano, 27 – 00166 - ROM, Italien / Tel. +39 06/67232131 - E-Mail dg-t@beniculturali.it) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ApT Val di Fassa - Ufficio Booking verweigert werden. Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2018/06/06/18G00086/sg |
Veranstaltungsort
Cabinovia Alba-Ciampac, Via de Contrin, Canazei, TN, Italia
Angeboten von
Azienda per il Turismo della Val di Fassa Soc. Coop.Weitere Informationen
MTB Experience in den Fassa Dolomiten
Es erwarten Sie zwei hoch gelegene Radrouten, die Sie in Begleitung von lokalen Radführern bewältigen. Am Freitagnachmittag fahren Sie durch das schöne Contrin-Tal zur Contrin-Hütte, wo Sie bei einem Willkommensaperitif bei Sonnenuntergang in Begleitung der Erzeuger, einem typischen Abendessen und einer guten Erholung neue Kräfte sammeln können. Am nächsten Morgen fahren Sie ins Tal hinunter, um mit dem Lift aufzusteigen und an der Sellaronda-MTB-Tour teilzunehmen, während das Picknick mit km0-Produkten aus dem Fassatal stattfindet. Die berühmteste Tour der Dolomiten wartet auf Sie!
Programm am Freitag, 27. September:
- 15:30 Uhr - Treffen an der Talstation der "Ciampac" Lifte in Alba di Canazei
- 15:45 Uhr - Abfahrt mit den Bike Guides nach Contrin-Tal (Weg Nr. 602; 12,3 km; Höhenunterschied 535 m; Schwierigkeit S2)
- ca. 17:45 Uhr - Ankunft und Übernachtung in der Contrin-Hütte
- ca. 18:15 Uhr - "Aperitif in Rosa". Warten auf die Magie der "Enrosadira" (Alpenglühen), Begrüßung mit Wurst und Käse aus der "Carpano" Gastronomie, gepaart mit Bergblasen nach klassischer Methode von "Trentodoc"
- 19.30 Uhr - Abendessen mit Produkten und Rezepten aus dem Trentino; Entspannung und Gute-Nacht-Kräutertee vom Bauernhof "Fiores" auf der Basis von Bergkräutern und Blumen
Programm am Samstag, 28. September:
- 07:00 Uhr - reichhaltiges und gesundes Frühstück in der Hütte mit Milch, Joghurt und Marmelade sowie vielen anderen süßen und herzhaften Köstlichkeiten aus der Region
- 07:45 Uhr - Abfahrt und Abstieg nach Alba di Canazei, auf der gleichen Strecke wie am Vortag
- 08:45 Uhr - Ankunft in Alba und Auslieferung des Lunchpakets, des "Cheesenic" Gourmet, mit km0 Produkten aus der "Carpano" Gastronomie
- 09:00 Uhr - Auffahrt mit der Seilbahn zum "Col dei Rossi" und Abfahrt zur Sellaronda MTB Tour (gegen den Uhrzeigersinn; 58,6 km; Höhenunterschied 1050 m; Schwierigkeit S2)
- ca. 16:30 Uhr - Rückkehr nach Canazei
Bei ungünstigen Wetterbedingungen wird das Erlebnis am Vortag abgesagt und die Teilnehmer werden darüber informiert.